17.01.2024
Reinigungsroboter im öffentlichen Raum aus rechtlicher Perspektive
In Zeiten eines zunehmend demografiebedingten Arbeitskräftemangels liegen große Hoffnungen auf autonomen Service- und Reinigungsrobotern, die in öffentlichen Räumen (z.B. Parkhäusern oder Einkaufspassagen) einsetzbar sind. Vor allem für Städte und Kommunen, die über eine Vielzahl öffentlicher Flächen verfügen, könnten sie Personalengpässe auffangen. Beim Einsatz solcher autonomen Systeme stellen sich eine Vielzahl von – zum Teil neuen – rechtlichen Fragen.
Welche Rechtsbereiche sind vom Einsatz autonomer Systeme berührt? Schaffen die anwendbaren Regelungen bereits einen klaren, handhabbaren und realistischen Rechtsrahmen, der sowohl betrieblichen Anforderungen als auch Risiken beim Einsatz autonomer Roboter Rechnung trägt? Oder fahren autonome Roboter der gesetzlichen Entwicklung – bildlich gesprochen – davon und sind daher zeitnah rechtliche Nachschärfungen nötig?
Rechtlich komplex – der öffentliche Raum als Einsatzbereich
Die rechtliche Situation ist jedenfalls anspruchsvoll. Um sie beurteilen zu können, sind zunächst grundlegende Fragen zu klären: Sind Service- bzw. Reinigungsroboter nichts weiter als Maschinen, die vom Betreiber wie herkömmliche Werkzeuge einsetzbar sind? Oder handelt es sich um zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und, falls ja, in welchen Einsatzszenarien? Gelten solche Systeme bald als Künstliche Intelligenz (KI) im Sinne des geplanten EU AI Acts, was– je nach Risikoeinstufung –aufwändige Dokumentations- und Überwachungspflichten mit sich brächte?
Der öffentliche Raum umfasst vor allem Straßen, Gehwege und Passagen, welche Menschen intensiv nutzen. Kehr- bzw. Reinigungsroboter bewegen sich auf rechtlich und sicherheitstechnisch »gefährlichem Terrain«. Schnell landet man daher im Verkehrs-, Zulassungs- und Haftungsrecht, in welchem Parameter wie zulässige Fahrgeschwindigkeiten sowie Steuerungsalgorithmen und Konfigurationen und deren Sicherheit eine Rolle spielen.
Fest steht jedenfalls: Eine klare und eindeutige Definition, wie autonom fahrende Reinigungsroboter einzuordnen sind, gibt es bisher nicht. Zu klären ist daher, ob im Rahmen rechtlicher Auslegungen klare und sinnvolle Zuordnungen zu bestehenden Rechtsbereichen und -vorschriften möglich sind oder gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Datenschutz als entscheidende Herausforderung
Neben den erwähnten Aspekten ist bei Robotern im öffentlichen Raum der Datenschutz von nicht zu unterschätzender Bedeutung: Verfügen Roboter z.B. über Kameras, die zur Orientierung oder zum Training von KI-Systemen ihr Umfeld wahrnehmen, kann dies mit problematischen Aufzeichnungen von Passant:innendaten und deren Verarbeitung über Server – unter Umständen im EU-Ausland – einhergehen. Aufgabe des Legal-Teams unter Leitung von Prof. Dr. Michael Veddern (HdM Stuttgart) ist daher nicht zuletzt, Systeme zu identifizieren und bewerten, die – im Sinne eines Privacy-by-Design – datenschutzsensibel sind und beispielsweise nahezu vollständig auf Datenverarbeitungen verzichten oder in den Grundeinstellungen auf ein Minimum beschränken.
Zu nennen sind etwa mit Lidarsensoren ausgestattete Maschinen, wie sie bei Robotern des ZEN-MRI-Projektpartners Adlatus GmbH zum Einsatz kommen. Sie generieren mittels Lasertechnologien abstrakte 3D-Umfeldmodelle, welche personalisierbare Daten ausschließen. Mit derartigen Systemen ist letztlich die Erwartung einer größeren Akzeptanz von Robotern seitens der Bevölkerung verbunden, was sich für Anbieter autonomer Systeme als Wettbewerbsvorteil erweisen könnte.
Autoren: MV, JH und CL